12. Latein
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Griechischkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
- 2
Grundstudium
- 2.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:
- 2.1.1
Ein Proseminar im Bereich der Prosaliteratur.
2.1.2Ein Proseminar im Bereich der Dichtung.
2.1.3Ein Proseminar Griechisch.
2.1.4Ein Stilübungskurs.
- 2.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
Je eine Übung in folgenden Bereichen:
- 2.2.1
Lektüre für Anfänger.
- 2.2.2
Kursorische Lektüre.
- 2.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 3
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 4
Hauptstudium
- 4.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:
- 4.1.1
Zwei Seminare.
4.1.2Ein Stilübungskurs (Oberstufe).
- 4.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 4.2.1
Ein Lektürekurs für Fortgeschrittene.
4.2.2Ein Klausurenkurs (lateinisch-deutsche Übersetzung).
- 4.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 5
Grund- oder Hauptstudium
Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Sprache
- 1.1
Beherrschung der lateinischen Grammatik, auch als Mittel zur Beschreibung und Erschließung von Texten.
- 1.2
Kenntnis auf dem Gebiet der Sprachgeschichte, der historischen, analytischen und vergleichenden Grammatik.
- 1.3
Fähigkeit, auch schwierigere Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
- 1.4
Vertrautheit mit Textkritik.
- 2
Literatur
- 2.1
Auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis zentraler Schriftsteller vom 2. Jahrhundert v. Chr. bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr.
- 2.2
Überblick über die Geschichte der römischen Literatur.
- 2.3
Kenntnis eines spät- und eines mittel- oder neulateinischen Werkes.
- 2.4
Vertiefte Kenntnis ausgewählter Werke je eines bedeutenden Prosaikers und Dichters nach Wahl, einschließlich der wichtigsten der dazu gehörenden wissenschaftlichen Kommentierung und Forschung. Literatur- und kulturhistorische Einordnung der gewählten Schriftsteller.
- 2.5
Sicherheit in der Bestimmung und Geläufigkeit im Vortrag der häufigsten metrischen Formen.
- 2.6
Kenntnis der Geschichte und der Zivilisation des griechisch-römischen Altertums, insbesondere der antiken Philosophie, der antiken Kunst sowie der griechisch-römischen Mythologie und Religion.
- 2.7
Einblick in die Wirkungsgeschichte der Antike in Bezug auf die Sonderstudiengebiete gemäß Nummer 2.4.
- 3
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Latein erstes Fach ist).
- 2
Schriftliche Prüfung
Zwei Klausuren.
Gesamtarbeitszeit: acht Stunden.
Übersetzung von zwei lateinischen Texten ins Deutsche (einer aus der Prosa, der andere aus der Dichtung) sowie Erläuterungen, Beantwortung von Zusatzfragen, Analyse eines metrischen Beispiels.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Der Schwerpunkt der mündlichen Prüfung ist die Textinterpretation.
- 3.2
Der Schwerpunkt der mündlichen Prüfung soll sich mit dem Gegenstand der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit nicht überschneiden.
- 4
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik
Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.