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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*

A

Bildungswissenschaften

I

Zulassungsvoraussetzungen

 

Für jedes Modul ist jeweils ein qualifizierter Leistungsnachweis (Modulnachweis) zu erbringen.

 

 

Modul 1:

Sozialisation, Erziehung und Bildung (8 SWS) mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

 

 

1.

Lernen, Entwicklung und Sozialisation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb und außerhalb der Schule (kognitive, affektive, soziale, sprachliche und berufliche Entwicklung, Sozialisation, Lernen und Motivation),

 

 

 

 

Modul 2:

Didaktik, Medien, Kommunikation (10 SWS) mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

 

 

1.

Gestaltung von Lernumgebungen in Schule und Unterricht, konzeptionelle Begründung von Unterricht (Grundlagen der Unterrichtsmethodik, Vorbereitung und Gestaltung von Lehr-Lern-Situationen, Theorien der Didaktik), insbesondere im Kontext der Erfahrungen, die in den Praktika nach § 8 gewonnen werden,

 

 

2.

reflexiver, selbstbestimmter und kreativer Umgang mit Medien unter technischem, praktischem, ästhetisch-bildendem und emanzipatorischem Aspekt (Bildung und Medienkompetenz, Medienbegriff, Medienentwicklung und Konzepte der Medienpädagogik, Kommunikation und Medien),

 

 

3.

Kommunikation und Interaktion als basale Bestandteile der Lehr- und Erziehungstätigkeit (Theorien der Kommunikation und Interaktion, En- und Dekodierung von Botschaften, non- und paraverbale Kommunikation, Aufmerksamkeitssteuerung, konstruktive Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention).

 

 

Modul 3:

Diagnostik, Differenzierung, Integration (6 SWS) mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

 

 

1.

Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse (Lernprozessdiagnostik, individuelle Förderung und Differenzierung, Konzepte der Leistungsbegleitung und Leistungsmessung),

 

 

2.

Heterogenität und kulturelle Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht (interkulturelle und soziale Unterschiede als Voraussetzung für Bildung und Lernen, sonderpädagogische Aufgaben der Schule, Barrierefreiheit und integrative Erziehung).

 

2.

Für die mündliche Prüfung ist nachzuweisen, dass die schriftlichen Prüfungen mindestens mit der Note ausreichend bewertet wurden.

II

Prüfungsanforderungen

 

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den Qualifikationen und Kompetenzen, die mit dem jeweiligen Studienmodul vermittelt werden.

 

Modul 1:

 

Der Kandidat

 

1.

kennt pädagogisch-psychologische Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und berücksichtigt sie im jeweiligen Sozialisationskontext;

 

2.

versteht zentrale Aspekte verschiedener Lerntheorien und wendet sie als Analysekategorien an;

 

3.

reflektiert Begründungen für Erziehung und Bildung in ihren unterschiedlichen Implikationen;

 

4.

kennt die Bedeutung wertebewussten Handelns im Sinne des Auftrages der Schule;

 

5.

reflektiert die eigene Erziehungs- und Bildungsbiographie;

 

6.

interpretiert die Interaktion in Lehrer-Schüler- Rollen und ihre Bedeutung für soziale Entwicklung und Bildung.

 

Modul 2:

 

Der Kandidat

 

1.

analysiert Unterricht unter lerntheoretischen und methodischen Aspekten;

 

2.

kennt grundlegende Dimensionen der Unterrichtsplanung (didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten), wendet diese in selbst gestalteten Unterrichtsszenarien an, reflektiert und bewertet sie;

 

3.

kennt die Möglichkeiten der Beeinflussung des Unterrichtsgesprächs durch Lehrkräfte;

 

4.

reflektiert den eigenen Mediengebrauch, wählt Medien aus, schätzt Gestaltung und Wirkungen ein;

 

5.

kennt Regeln der medienspezifischen Kommunikation und setzt sie ein;

 

6.

verfügt über Grundkenntnisse zur Erklärung von Interaktions- bzw. Kommunikationsabläufen im Kontext von Unterricht und Schule;

 

7.

nimmt non- und paraverbale Kommunikationsinhalte wahr und kann sie interpretieren;

 

8.

analysiert Konflikte, geht konstruktiv mit ihnen um und kann Unterrichtskommunikation interpretieren;

 

9.

weiß um die Bedeutung von Kooperations- und Teamkompetenz.

 

Modul 3:

 

Der Kandidat

 

1.

kennt Grundlagen der Lernprozessdiagnostik und wendet sie an;

 

2.

beschreibt Schulklassen in ihrer Lern- und Leistungsheterogenität und entwirft adäquate Differenzierungskonzepte;

 

3.

kennt Möglichkeiten, Probleme und Grenzen der Leistungsmessung und -beurteilung;

 

4.

kennt Maßnahmen individueller Förderung in spezifischen schulischen Kontexten;

 

5.

berücksichtigt interkulturelle Dimensionen in Unterrichts- und Lernprozessen;

 

6.

erkennt Benachteiligungen sowie Begabungen und realisiert pädagogische Förderkonzepte;

 

7.

interpretiert Kommunikationsprozesse zur Verarbeitung sozialer Differenz.