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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982 *9. Politik
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Leistungsnachweise
- 1.1
Ein Leistungsnachweis in einer Übung in Politikwissenschaft.
- 1.2
Zwei Leistungsnachweise in Seminaren zu verschiedenen Gebieten der Politikwissenschaft, davon einer aus dem im Abschnitt II Nr. 1.2 genannten Gebiet.
- 1.3
Ein Leistungsnachweis in einem Seminar oder in einer entsprechenden Veranstaltung der Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).
- 1.4
Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- 2
Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebotes in Politikwissenschaft, Soziologie, Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, Zeitgeschichte sowie Staats- und Verfassungsrecht.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Fachwissenschaft
- 1.1
Kenntnis der Grundbegriffe der Politikwissenschaft und deren theoretischer Zusammenhänge sowie ihrer wichtigsten Methoden.
- 1.2
Kenntnis der Verfassung und des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Entstehung, historischen Entwicklung und Einbettung in den deutschen und europäischen Einigungsprozess.
- 1.3
Grundkenntnisse der Analyse und des Vergleichs unterschiedlicher Herrschaftssysteme; Kenntnis der Grundzüge eines weiteren politischen Systems, insbesondere unter dem Aspekt eines Vergleichs mit dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland.
- 1.4
Grundkenntnisse des Systems der internationalen Beziehungen seit 1945 und der deutschen Außenpolitik seit 1949; Kenntnis in einem Problembereich nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.
- 1.5
Grundkenntnisse in Politischer Theorie, ihrer Geschichte und ihrer Bedeutung für politische Analysen der Gegenwart; Kenntnis eines klassischen Werks oder Autors oder eines klassischen Problems der Politischen Theorie oder einer politischen Bewegung bzw. Ideologie nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.
- 1.6
Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre oder Grundkenntnisse in nationaler oder internationaler Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).
- 2
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit; die Studierende oder der Studierende hat die Wahl zwischen drei Aufgaben aus den im Abschnitt II Nr. 1.2 bis 1.5 genannten Gebieten, von denen eine bearbeitet werden muss.
- 2
Mündliche Prüfung
- 2.1
Die mündliche Prüfung umfasst die folgenden Bereiche:
- 2.1.1
Politikwissenschaft
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf drei verschiedene Gebiete der Politikwissenschaft, darunter das in Abschnitt II Nr. 1.2 genannte Gebiet.
- 2.1.2
Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).
- 2.2
Die Prüfungszeit in Politikwissenschaft verhält sich zu der in Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre wie 3:1.
- 2.3
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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