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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
9. Politik
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Leistungsnachweise

1.1

Ein Leistungsnachweis in einer Übung in Politikwissenschaft.

1.2

Zwei Leistungsnachweise in Seminaren zu verschiedenen Gebieten der Politikwissenschaft, davon einer aus dem im Abschnitt II Nr. 1.2 genannten Gebiet.

1.3

Ein Leistungsnachweis in einem Seminar oder in einer entsprechenden Veranstaltung der Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).

1.4

Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

2

Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung und des Lehrangebotes in Politikwissenschaft, Soziologie, Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, Zeitgeschichte sowie Staats- und Verfassungsrecht.

II

Prüfungsanforderungen

1

Fachwissenschaft

1.1

Kenntnis der Grundbegriffe der Politikwissenschaft und deren theoretischer Zusammenhänge sowie ihrer wichtigsten Methoden.

1.2

Kenntnis der Verfassung und des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Entstehung, historischen Entwicklung und Einbettung in den deutschen und europäischen Einigungsprozess.

1.3

Grundkenntnisse der Analyse und des Vergleichs unterschiedlicher Herrschaftssysteme; Kenntnis der Grundzüge eines weiteren politischen Systems, insbesondere unter dem Aspekt eines Vergleichs mit dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland.

1.4

Grundkenntnisse des Systems der internationalen Beziehungen seit 1945 und der deutschen Außenpolitik seit 1949; Kenntnis in einem Problembereich nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.

1.5

Grundkenntnisse in Politischer Theorie, ihrer Geschichte und ihrer Bedeutung für politische Analysen der Gegenwart; Kenntnis eines klassischen Werks oder Autors oder eines klassischen Problems der Politischen Theorie oder einer politischen Bewegung bzw. Ideologie nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.

1.6

Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre oder Grundkenntnisse in nationaler oder internationaler Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).

2

Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.

III

Durchführung der Prüfung

1

Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit; die Studierende oder der Studierende hat die Wahl zwischen drei Aufgaben aus den im Abschnitt II Nr. 1.2 bis 1.5 genannten Gebieten, von denen eine bearbeitet werden muss.

2

Mündliche Prüfung

2.1

Die mündliche Prüfung umfasst die folgenden Bereiche:

2.1.1

Politikwissenschaft
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf drei verschiedene Gebiete der Politikwissenschaft, darunter das in Abschnitt II Nr. 1.2 genannte Gebiet.

2.1.2

Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre (je nach Wahl der fachlichen Erweiterung).

2.2

Die Prüfungszeit in Politikwissenschaft verhält sich zu der in Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre wie 3:1.

2.3

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.