Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
8. Physik
I
Zulassungsvoraussetzungen
1
Leistungsnachweise
1.1
Zwei Leistungsnachweise zur Experimentalphysik der ersten drei Fachsemester.
1.2
Ein Leistungsnachweis zum dreisemestrigen Physikalischen Praktikum für Anfänger.
1.3
Ein Leistungsnachweis zum Demonstrationspraktikum mit Seminar.
1.4
Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
2
Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
II
Prüfungsanforderungen
1
Fachwissenschaft
1.1
Kenntnisse aus verschiedenen Gebieten der Physik.
1.2
Vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet der Physik nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten.
2
Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.
III
Durchführung der Prüfung
1
Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit aus Abschnitt II Nr. 1.1.
2
Mündliche Prüfung
2.1
Fachwissenschaftliche Prüfung aus Gebieten, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren.