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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982 *8. Berufssonderpädagogik
- I
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 2 kann zur Erweiterungsprüfung im Fach Berufssonderpädagogik zugelassen werden, wer neben dem Nachweis des Selbststudiums noch die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen, die sich auf Gebiete der Prüfungsanforderungen (Abschnitt II) beziehen, nachweist.
- 1
Seminare und Übungen
- 1.1
Ein Übungsschein in Diagnostik.
- 1.2
Ein Übungsschein in "Gutachten und Beurteilungsformen".
- 1.3
Ein Übungsschein in der Anwendung von Interventionstechniken.
- 1.4
Ein Seminarschein in berufssonderpädagogischer Didaktik.
- 1.5
Ein Seminarschein in berufssonderpädagogischer Methodik.
- 2
Andere Lehrveranstaltungen
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Berufssonderpädagogik, der Psychologie und der Soziologie (Schwerpunkt jeweils lernbehinderte und verhaltensgestörte Jugendliche), der Medizin (Neuropsychologie der Lernbehinderten und Verhaltensgestörten, der Psychopathologie des Kindes- und des Jugendalters sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie), der für die Berufssonderpädagogik an den berufsbildenden Schulen relevanten Rechtsgebiete sowie in einem vierwöchigen Praktikum.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Berufssonderpädagogik
- 1.1
Kenntnisse aus den verschiedenen Theorien und Methoden der Berufssonderpädagogik einschließlich anthropologischer Fragen.
- 1.2
Kenntnisse über Gegenstand, Zielsetzung und Theoriediskussion der Berufssonderpädagogik und der Rehabilitation.
- 1.3
Kenntnisse aus dem Gebiet der Erstellung von Gutachten und Rehabilitationsplänen.
- 1.4
Vertiefte Kenntnisse über die verschiedenen Handlungsfelder der Lernbehinderten- und Verhaltensgestörtenpädagogik mit den Schwerpunkten berufssonderpädagogische Methodik, berufssonderpädagogische Unterrichtsorganisation und andere berufspädagogische Spezialgebiete (z.B. Berufsvorbereitung, Arbeitseingliederung, Freizeit- und Gruppenpädagogik).
- 2
Psychologie
- 2.1
Kenntnisse über die psychologischen Bedingungen und Besonderheiten der Personengenese Lernbehinderter und Verhaltensgestörter.
- 2.2
Kenntnisse über Motivation und Lernprozesse bei Lernbehinderten und Verhaltensgestörten.
- 2.3
Vertiefte Kenntnisse aus dem Gebiet der Persönlichkeitsbeurteilung und der Behindertendiagnostik.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausurarbeit in Berufssonderpädagogik und in Psychologie.
- 2
Mündliche Prüfung
Eine Prüfung von 30 Minuten Dauer in Berufssonderpädagogik oder in Berufssonderpädagogik und in Psychologie (von je 15 Minuten Dauer) nach Wahl.
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