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Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
7. Wirtschaftsinformatik
I

Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 23 Abs. 2 kann zur Erweiterungsprüfung im Fach Wirtschaftsinformatik zugelassen werden, wer neben dem Nachweis des Selbststudiums noch die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen, die sich auf Gebiete der Prüfungsanforderungen (Abschnitt II) beziehen, nachweist.

II

Prüfungsanforderungen

1

Fachwissenschaft

1.1

Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.

1.2

Aufbau von Programmiersprachen, Logik der Programmierung.

1.3

Anwendungsmöglichkeiten der Computerunterstützung im Unternehmen.

1.4

Entwicklung und Betrieb von DV-Anwendungen im Unternehmen.

1.5

Informationsmanagement.

2

Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht.

III

Durchführung der Prüfung

1

Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausurarbeit.

2

Mündliche Prüfung
Prüfungsdauer 45 Minuten sowie 15 Minuten in Fachdidaktik.