Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
7. Mathematik
I
Zulassungsvoraussetzungen
1
Leistungsnachweise
1.1
Nachweis über das Bestehen der Vordiplomklausur Höhere Mathematik I/II.
1.2
Ein Leistungsnachweis zu einem Proseminar für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen.
1.3
Ein Leistungsnachweis zu einer der Vorlesungen aus Abschnitt II Nr. 1.2.
1.4
Ein Leistungsnachweis zu einem fachwissenschaftlichen Seminar.
1.5
Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
2
Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung; darunter mindestens eine Fach- oder Fachdidaktikveranstaltung zu Problemen der angewandten Mathematik und dem Rechnereinsatz zu deren Lösung.
II
Prüfungsanforderungen
1
Fachwissenschaft
1.1
Kenntnisse in Analysis, Linearer Algebra und Praktischer Mathematik.
1.2
Vertiefte Kenntnisse aus Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes vier Vorlesungen im Umfang vom 14 bis 16 SWS. Die Vorlesungen müssen aus mindestens zwei verschiedenen Gebieten gewählt werden. Es soll mindestens eine zweisemestrige Reihe im Umfang von sechs bis acht SWS darunter sein.
2
Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik aus zwei Veranstaltungen im Umfang von vier SWS; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.
III
Durchführung der Prüfung
1
Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit zu zwei der Vorlesungen aus Abschnitt II Nr. 1.2.
2
Mündliche Prüfung
2.1
Fachwissenschaftliche Prüfung zu den Vorlesungen aus Abschnitt II Nr. 1.2, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren.