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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
5. Informatik
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Leistungsnachweise

1.1

Ein Leistungsnachweis in einer Pflichtvorlesung in Praktischer Informatik.

1.2

Ein Leistungsnachweis in einer Pflichtvorlesung in Technischer Informatik.

1.3

Ein Leistungsnachweis in Praktischer oder Technischer Informatik nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.

1.4

Ein Leistungsnachweis zu einem Wahlpflichtpraktikum in Praktischer Informatik.

1.5

Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

2

Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 und nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Fachwissenschaft

1.1

Kenntnisse der Grundlagen der Praktischen und Technischen Informatik.

1.2

Vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilgebiet der Praktischen und Technischen Informatik im Gesamtumfang von 12 SWS.

2

Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.

III

Durchführung der Prüfung

1

Schriftliche Prüfung
Je eine Klausurarbeit über die Grundlagen der Praktischen und Technischen Informatik; Arbeitszeit jeweils zwei Stunden. Eine der Klausurarbeiten kann studienbegleitend erfolgen.

2

Mündliche Prüfung

2.1

Fachwissenschaftliche Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf die nach Abschnitt II Nr. 1.2 gewählten Teilgebiete.

2.2

Prüfung in Fachdidaktik.