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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
3. Elektrotechnik
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Zwischenprüfung oder Vordiplom einer wissenschaftlichen Hochschule oder FH-Diplom jeweils in Elektrotechnik gemäß § 6 Abs. 4 der Prüfungsordnung.

2

Leistungsnachweise

2.1

Grundstudium

2.1.1

Ein Leistungsnachweis im Physikalischen Praktikum.

2.1.2

Je ein Leistungsnachweis in Grundlagenlabor Elektrotechnik I und II.

2.1.3

Ein Leistungsnachweis in Wahrscheinlichkeitstheorie.

2.1.4

Ein Leistungsnachweis in Messtechnik.

2.1.5

Ein Leistungsnachweis in Informatik für Elektrotechniker.

2.1.6

Ein Leistungsnachweis Maschinenelemente.

2.2

Hauptstudium

2.2.1

Ein Leistungsnachweis als Laborschein in einem der gewählten Prüfungsgebiete.

2.2.2

Ein Leistungsnachweis in einem Prüfungsgebiet aus einer nicht gewählten Gruppe.

2.2.3

Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

3

Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen in den gewählten Prüfungsgebieten gemäß Abschnitt II und nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Es sind zwei Prüfungsgebiete (I und II) zu wählen (Vertiefungsrichtungen). Für diese Prüfungsgebiete soll eine der nachstehenden Kombinationen aus einer der zwei Gruppen gewählt werden:

Gruppe 1

1.1

Prüfungsgebiet I: Nachrichtentechnik
Prüfungsgebiet II: Elektronische Datenverarbeitung.

1.2

Prüfungsgebiet I: Nachrichtentechnik
Prüfungsgebiet II: Regelungstechnik.

1.3

Prüfungsgebiet I: Hochfrequenztechnik
Prüfungsgebiet II: Elektronische Datenverarbeitung.

1.4

Prüfungsgebiet I: Hochfrequenztechnik
Prüfungsgebiet II: Regelungstechnik.

Gruppe 2

1.5

Prüfungsgebiet I: Elektrische Antriebe
Prüfungsgebiet II: Elektrische Anlagen.

1.6

Prüfungsgebiet I: Elektrische Maschinen
Prüfungsgebiet II: Hochspannungstechnik.

1.7

Prüfungsgebiet I: Leistungselektronik
Prüfungsgebiet II: Elektrische Anlagen.

1.8

Prüfungsgebiet I: Leistungselektronik
Prüfungsgebiet II: Hochspannungstechnik.

1.9

Prüfungsgebiet I: Elektrische Antriebe
Prüfungsgebiet II: Hochspannungstechnik.

1.10

Prüfungsgebiet I: Elektrische Maschinen
Prüfungsgebiet II: Elektrische Anlagen.

2

Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
Das Thema der Arbeit ist aus einem Prüfungsgebiet der Elektrotechnik zu stellen.

2

Schriftliche Prüfung
Je eine Klausur in jedem der beiden Prüfungsgebiete; Arbeitszeit jeweils drei Stunden.

3

Mündliche Prüfung

3.1

Fachwissenschaftliche Prüfung.

3.2

Fachdidaktische Prüfung.