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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982 *2. Biologie
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Leistungsnachweise
- 1.1
Je ein Übungsschein*
für
botanisches Anfängerpraktikum,
zoologisches Anfängerpraktikum,
allgemeine und anorganische Experimentalchemie,
Einführung in die organische Chemie,
Mikrobiologie,
Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie.
- 1.2
Je ein Übungsschein*
für ein Praktikum aus den beiden Prüfungsgebieten.
- 1.3
Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- 2
Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Prüfungsgebiete
- 1.1
Humanbiologie,
- 1.2
Ökologie,
- 1.3
Genetik und Gentechnologie,
- 1.4
Mikrobiologie,
- 1.5
Biotechnologie,
- 1.6
Morphologie und Systematik,
- 1.7
Physiologie.
- 2
Fachwissenschaft
- 2.1
Kenntnisse in Allgemeiner Biologie.
- 2.2
Kenntnisse in den Prüfungsgebieten.
- 2.3
Vertiefte Kenntnisse in zwei der genannten Prüfungsgebiete nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.
- 3
Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit aus den von der Studierenden oder dem Studierenden gewählten Prüfungsgebieten unter Abschnitt II Nr. 1.1 bis 1.7.
- 2
Mündliche Prüfung
- 2.1
Fachwissenschaftliche Prüfung aus zwei Prüfungsgebieten, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren.
- 2.2
Fachdidaktische Prüfung.
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