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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
2. Biologie
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Leistungsnachweise

1.1

Je ein Übungsschein* für
botanisches Anfängerpraktikum,
zoologisches Anfängerpraktikum,
allgemeine und anorganische Experimentalchemie,
Einführung in die organische Chemie,
Mikrobiologie,
Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie.

1.2

Je ein Übungsschein* für ein Praktikum aus den beiden Prüfungsgebieten.

1.3

Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

2

Teilnahmenachweise
Teilnahme an Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Prüfungsgebiete

1.1

Humanbiologie,

1.2

Ökologie,

1.3

Genetik und Gentechnologie,

1.4

Mikrobiologie,

1.5

Biotechnologie,

1.6

Morphologie und Systematik,

1.7

Physiologie.

2

Fachwissenschaft

2.1

Kenntnisse in Allgemeiner Biologie.

2.2

Kenntnisse in den Prüfungsgebieten.

2.3

Vertiefte Kenntnisse in zwei der genannten Prüfungsgebiete nach Wahl der Studierenden oder des Studierenden.

3

Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht; dabei soll der Bezug zum Schulpraktikum berücksichtigt werden.

III

Durchführung der Prüfung

1

Schriftliche Prüfung
Eine dreistündige Klausurarbeit aus den von der Studierenden oder dem Studierenden gewählten Prüfungsgebieten unter Abschnitt II Nr. 1.1 bis 1.7.

2

Mündliche Prüfung

2.1

Fachwissenschaftliche Prüfung aus zwei Prüfungsgebieten, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren.

2.2

Fachdidaktische Prüfung.