Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Suche

Erweiterte Suche Tipps und Tricks zur Suche

Alle Dokumente

Suchmaske und Trefferliste maximieren
 

1 Treffer

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken Ansicht maximierenDokumentansicht maximieren
Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*
1. Deutsch
I

Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 23 Abs. 2 kann zur Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch zugelassen werden, wer neben dem Nachweis des Selbststudiums noch die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen (nach Möglichkeit aus dem Hauptstudium), die sich auf Gebiete der Prüfungsanforderungen (Abschnitt II) beziehen, nachweist.

II

Prüfungsanforderungen

1

Die Beherrschung der deutschen Standardsprache der Gegenwart wird vorausgesetzt.

2

Deutsche Sprache

2.1

Kenntnis sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden.

2.2

Kenntnis der Struktur und Funktion der deutschen Sprache.

2.3

Fähigkeit, Sachtexte aus Wirtschaft, Technik, Politik, Sozialwissenschaften zu analysieren, zu beschreiben und zu erklären.

2.4

Sprachgeschichtliche Elementarkenntnisse.

3

Deutsche Literatur

3.1

Fähigkeit zu Verständnis und Analyse von Texten aus verschiedenen Epochen.

3.2

Kenntnis der deutschen Literaturgeschichte aufgrund exemplarischer Lektüre von Texten und wissenschaftlicher Literatur.

3.3

Kenntnis literaturwissenschaftlicher Probleme, Theorien und Methoden.

3.4

Vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen, Autoren und Problembereiche aufgrund intensiver Lektüre von Texten und selbständiger Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur.

4

Fachdidaktik
Kenntnisse in Fachdidaktik, insbesondere der wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht.

III

Durchführung der Prüfung

1

Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur wahlweise im Gebiet "Deutsche Sprache" oder "Deutsche Literatur", für die drei Themen/Aufgaben zur Wahl gestellt werden.

2

Mündliche Prüfung

2.1

Eine Prüfung von 45 Minuten Dauer, die sich zu gleichen Anteilen auf die Gebiete "Deutsche Sprache" und "Deutsche Literatur" erstreckt.

2.2

Eine Prüfung von 15 Minuten Dauer in Fachdidaktik.