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Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:BBiSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:16.02.1982
Gültig ab:01.10.2005
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-12
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom 16. Februar 1982*

§ 1

Zweck der Prüfung

In der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die wissenschaftliche Befähigung des Kandidaten zur Erteilung von Unterricht in seinen Prüfungsfächern an berufsbildenden Schulen ermittelt. Die wissenschaftliche Befähigung umfasst auch die Fachdidaktik der Prüfungsfächer und die Bildungswissenschaften.