mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
als Primarstufenleiterin oder Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 80 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule,
an einer Integrierten Gesamtschule als die pädagogische Koordinatorin oder der pädagogische Koordinator
für die Klassenstufen 5 und 6,
für die Klassenstufen 7 und 8,
für die Klassenstufen 9 und 10,
an einer Kooperativen Gesamtschule als die pädagogische Koordinatorin oder der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
an einer Kooperativen Gesamtschule als die Koordinatorin oder der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,
als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen1),
als Leiterin oder Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,
bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -